Denkmalschutz Leitspital Liezen: Alle Vorgaben erfüllt

14. Februar 2024

Bundesdenkmalamt und Raumplaner bestätigen: Das Leitspital erfüllt alle Vorgaben in Hinblick auf Orts- und Landschaftsbild. Es gibt keine streng denkmalgeschützte Zone, daher ist der Vorwurf, eine solche werde bebaut, lt. Raumplaner nicht korrekt. Damit stellt sich die von der Bürgerinitiative BISS geäußerte Kritik wieder einmal als falsch heraus.

Zu den Kritikpunkten rund um das Thema Denkmalschutz bestätigt das Bundesdenkmalamt mit Schreiben vom 22.01.2024, dass die röm. Kath. Filialkirche Hl. Rupert in Niederhofen als Einzeldenkmal in ihrem Gesamtbestand außen und innen unter Denkmalschutz steht. Jedoch umfasst die Bundeskompetenz „Denkmalschutz“ NICHT die Beschränkung von Bauausführungen in der Umgebung eines geschützten Denkmals, wie aus diesem Schreiben hervorgeht. Weiters heißt es: „Das Denkmalschutzgesetz sieht daher weder einen ‚Sichtzonenschutz‘ noch einen sonstigen Schutz vor einer (allenfalls auch visuell störenden) Bauführung in der Umgebung eines Denkmals vor.“ Im Schreiben verweist das Bundesdenkmalamt auch darauf, dass derartige Beschränkungen in der Raumplanung festgelegt sein könnten.

 

Dies ist jedoch NICHT der Fall, wie der zuständige Raumplaner Florian Hansal von Kreiner Architektur ZT GmbH erläutert:

„Der Denkmalschutz ist in Österreich bundesrechtlich im Denkmalschutzgesetzt verankert, die Kirche Hr. St. Ruprecht und der Friedhof sind vom Denkmalschutz umfasst. Wie aus dem Schreiben vom 22.01.2024 hervorgeht, kann das Bundesdenkmalamt allerdings keine Bauverbote in der Umgebung festlegen, die Raumplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Diese hat die sensible Ortsbildthematik mit der Kirche im örtlichen Entwicklungskonzept durch Grundlagenrecherche im Zuge einer SUP (strategische Umweltprüfung) erkannt und durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan berücksichtigt. Diese Festlegungen sind im nachfolgenden Bebauungsplan flächig zu konkretisieren und wurden als nicht bebaubare Fläche in diesen eingearbeitet. Dieses Vorgehen wurde von der Denkmalschutzbehörde nicht gefordert, da eine Denkmalschutzzone um die Kirche selbst nicht existent ist.

Zum Schutz des sensiblen Bereichs vor der Kirche, hat sich dich Gemeinde somit selbst strengere Regeln auferlegt, als es das österreichische Denkmalschutzgesetzt an sich vorsieht. Die Leitspital-Pläne erfüllen all diese Vorgaben. Es ist im Bebauungsplan eine dezidiert unbebaubare Fläche ausgewiesen, diese wird bei den Leitspital-Plänen jedenfalls berücksichtigt, d.h. es ist keine Bebauung vorgesehen. Aus fachlicher Sicht ist es schlichtweg falsch, dass eine streng denkmalgeschützte Zone mit dem Leitspital bebaut wird, da es diese streng denkmalgeschützte Zone nicht gibt. Aus raumordnungsfachlicher Sicht werden bei den aktuell vorliegenden Projektunterlagen des Leitspitals alle Vorgaben im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild ausreichend berücksichtigt.“

 

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(Credit: Christoph Huber)
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(Credit: milan/iStock)
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