Veranstalter des Wettbewerbs ist der Gesundheitsfonds Steiermark, Herrengasse 28, 8010 Graz, im Folgenden kurz „Veranstalter“.
2) Teilnahme und Gewinn
Alle Interessierten können über das Formular auf www.gesund-in-liezen.at/namensfindung oder über die Teilnahmekarten im Schloss Trautenfels ihren Namensvorschlag einreichen – anonym oder mit Angabe des Namens, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der*die Teilnehmer*in mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die konkreten Umstände des Wettbewerbs, wie Teilnahmezeitraum, Form der Teilnahme, Gewinnermittlung und Art des Gewinns werden auf www.gesund-in-liezen.at/namensfindung näher beschrieben.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von Vor- und Nachname, E-Mailadresse und Telefonnummer erforderlich. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten liegt bei dem*der Teilnehmer*in. Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig.
Die alleinige Einreichung und Prämierung des Namensvorschlags begründet keinen Rechtsanspruch auf die anschließende tatsächliche Verwendung des eingereichten Namensvorschlags.
Namensvorschläge mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten sind nicht zugelassen.
Die Teilnehmenden versichern, dass nach ihrem Wissen keinerlei namensrechtliche Ansprüche Dritter bestehen. Sollte es dennoch Ansprüche Dritter in Bezug auf den Namen geben, behält sich die Jury vor, den Namensvorschlag vom Wettbewerb auszuschließen.
Die Verständigung des Gewinners erfolgt per E-Mail.
Die Gewinne werden an die Adresse des Gewinners versendet, wobei der*die Teilnehmer*in hierfür dem Veranstalter nach Information über den Gewinn, die per E-Mail an den*die Gewinner erfolgt, eine Lieferadresse bekanntzugeben hat.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Barauszahlungen, Änderung oder Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.
Mit der Einsendung überträgt die*die Teilnehmer*in dem Gesundheitsfonds Steiermark und der künftigen Betreiberorganisation (Klinik Diakonissen Schladming/KAGes) an allen von ihm*ihr im Rahmen der Teilnahme am Namensfindungswettbewerb erstellten Texte ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares Bearbeitungs- und Nutzungs- sowie Verwertungsrecht, einschließlich der Verwendung für Werbezwecke, ein. Von diesem Nutzungsrecht sind alle dem Urheberrechtsgesetz bekannten Werknutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich der verwandten Schutzrechte sowie das Recht, aus dem Urheberrechtsgesetz erwachsende Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, umfasst. Darüber hinaus ist der Gesundheitsfonds Steiermark und die künftige Betreiberorganisation (Klinik Diakonissen Schladming/KAGes) insbesondere zur Kürzung, Löschung und Änderung des eingereichten Textes berechtigt. Der*Die Teilnehmer*in verzichtet auf das Recht auf Urheberbezeichnung.
3) Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind natürliche Personen, die
die Teilnahmebedingungen erfüllen,
alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt haben und
die zum Zeitpunkt der Teilnahme am Wettbewerb mindestens 18 Jahre alt sind.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.
4) Abbruch und Ausschluss vom Wettbewerb
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Ankündigung aus wichtigem Grund ändern, abbrechen oder beenden zu können.
Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingung ist der Veranstalter berechtigt den*die Teilnehmer*in mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb auszuschließen.
5) Datenschutz und Einwilligung zur privaten und kommerziellen Nutzung
Die Teilnehmenden stimmen der Speicherung, der Verarbeitung und der Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs zu.
Die vom Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zu Zwecken der Abwicklung des Wettbewerbs verwendet.
Die Teilnehmer*innen willigen durch Teilnahme am Gewinnspiel und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen der Weitergabe an Dritte in Verbindung mit dem Gewinnspiel und dem Wettbewerb ein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Dies gilt sinngemäß für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.
Der Veranstalter haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer*innen und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.
Ferner haftet der Veranstalter nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Der Veranstalter haftet weiter nicht für Schäden, die dem*der Gewinner*in oder Angehörigen des*der Gewinners*in in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des*der Teilnehmers*in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht mit Sitz in Graz.
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